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Bürger dürfen Politiker kritisieren - aber es gibt Grenzen. Wenn Politiker im Netz unflätig beschimpft werden, muss es einen besseren Schutz für sie geben. Es ist gut, dass das Gericht Warnlampen aufgestellt hat. Das ist für die vielen Gerichte, die im Alltag über Beleidigungen entscheiden müssen, wirklich nicht ganz leicht.
Welche Beschimpfung ist auszuhalten, welche darf bestraft werden? Dem Bundesverfassungsgericht wurde schon häufig vorgeworfen, es sei zu liberal, es lasse zu viel zu.
Tatsächlich hat das Karlsruher Gericht in der Vergangenheit immer wieder die Meinungsfreiheit betont: Öffentliche Auseinandersetzung muss möglich sein. Bürgerinnen und Bürger müssen Amtsträger bei der Ausübung von Macht kritisieren dürfen. Auch massiv. Ohne gleich mit Strafverfahren überzogen zu werden. Diese Linie ist richtig, insbesondere wenn man bedenkt, wie schnell man in anderen Ländern etwa wegen Beleidigung des Präsidenten im Gefängnis landen kann.
Die Gesellschaft kann stolz darauf sein, wenn bei ihr heftig um eine wichtige Frage gerungen wird und wenn sich viele beteiligen. Dabei kann sie auch gelassen bleiben, falls manche, die dabei mitmachen, sich im Tonfall vergreifen.
Trotzdem gibt es Grenzen - und wo die verlaufen, war angesichts der fein ziselierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht immer leicht zu erkennen. Seit dem Beschluss in Sachen Renate Künast ist jetzt klar: Bei Politikern wird das Gericht jetzt wachsamer. Zu Recht schreiben die drei Karlsruher Richter: Es kann nicht erwartet werden, dass sich jemand für Staat und Gesellschaft engagiert, wenn er nicht genügend geschützt wird.